Allgemeine Informationen zur Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Eine Entschädigung nach §§ 56-58 IfSG erhält grundsätzlich jeder, der aufgrund eines Tätigkeitsverbotes einen Verdienstausfall erleidet ohne dabei krank zu sein. Hierunter können auch Verdienstausfälle im Zusammenhang mit dem Corona-Virus fallen, z.b. wenn das Gesundheitsamt im Einzelfall eine Quarantäne anordnet. Nicht jedoch bei der aktuell durch die Landesregierung beschlossenen Schließung von Schulen, Kitas und anderen […]