#Mietschulden in Zeiten von Corona

Vermieter sollen vorerst nicht kündigen dürfen, wenn Mieter ihre Miete wegen der Corona-Krise nicht zahlen können. Mieter, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen, sollen vor Kündigungen wegen Zahlungsverzuges geschützt werden. Mietrückstände aus dem Zeitraum April bis Juni 2020, die auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruhen, sollen nicht als Grund einer Kündigung herangezogen werden […]