Aktuelle Änderung bei Soforthilfe für Solo-Selbständige in NRW

Die Bundesregierung bleibt dabei, dass die Soforthilfe nur für die Betriebskosten verwendet werden darf. Damit lehnt sie eine Anfrage mehrerer Bundesländer, u.a. aus NRW, ab, die eine Ausweitung der Verwendung auf den Lebensunterhalt von Solo-Selbständigen erreichen wollte und verweist weiterhin auf die Beantragung der Grundsicherung. NRW hat sich nun entschlossen eine Sonderregelung zu treffen, da […]