15%-Grenze unerheblich: Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Aufwendungen vor Anschaffung

Grundsätzlich ist bei dem Kauf von Gebäuden, die zur Einkünfteerzielung genutzt werden, die sog. 15%-Grenze (§ 6 Abs.1 Nr.1a EStG) zu beachten. Danach werden die innerhalb der ersten 3 Jahre nach Anschaffung getätigten Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu Herstellungskosten, wenn die Aufwendungen netto 15% der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Dies hat zur Folge, dass […]