Verlängerung, Ausweitung und Vereinfachung der Überbrückungshilfe

Die Bundesregierung hat bereits am 25.August 2020 beschlossen das Überbrückungshilfe-Programm für kleine und mittelständische Unternehmen bis zum 31.Dezember 2020 zu verlängern. Nun wurden weitere Einzelheiten vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht: Der Zugang zur Überbrückungshilfe wird erleichtert, d.h. antragsberechtigt sind nun Unternehmen, bei denen der Umsatzeinbruch entweder mind. 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August […]