Neue Abschreibungsregel für Computerhardware und Software

Bisher mussten Computer & Co mit Anschaffungskosten über 800,- € über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden. In einem neuen BMF Schreiben hat die Finanzverwaltung die Nutzungsdauer nun auf 1 Jahr reduziert. Diese Regelung gilt unbefristet für alle Anschaffungen ab dem 01.01.2021 und umfasst sowohl die Hardware wie u.a. Computer, Tablets, Laptops, Peripherie Geräte […]