#Soforthilfen in NRW- es wird konkreter

Update zu den Soforthilfen in NRW:

Ab Freitag den 27.03.2020 werden zur Beantragung der angekündigten Soforthilfen die elektronischen Antragsformulare (u.a. auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona) online sein. Die Anträge werden laut Minister Pinkwart auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

 

Voraussetzungen für die Antragsstellung:

  • Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise haben sich

entweder

  • die Umsätze für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, um mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr gemindert. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro

oder

  • die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),

oder

  • der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen. 

 

Förderhöhe

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten 

 

Zahl der Beschäftigten

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte gilt:
 
Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

 

 

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Quelle:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nrw-soforthilfe-2020-fuer-kleinbetriebe-freiberufler-solo-selbststaendige-und

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

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