Zuschussprogramm wegen hoher Energiekosten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Zuschussprogramm für Untenrhemen wegen hoher Energiekosten aufgelegt.

Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen zeitlich befristeten Kostenzuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu 50 Millionen Euro erhalten. Mit dem Maßnahmenprogramm sollen die massiven Energiekostensteigerung von Strom und Erdgas abgefedert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Das Programm gilt für Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehören und sich zugleich als energieintensiver Betrieb im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 Buchstabe a erster Unterabsatz Alt. 1 der Energiebesteuerungsrichtlinie qualifizieren. Für letzteres müssen sich seine Energiebeschaffungskosten im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr auf mindestens 3 % des Produktionswerts belaufen haben.

 

Quellen: https://www.unternehmensverband.com/ ; https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Energie/20220714_ekdp_start.html

 

 

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