Gastronomie: ermäßigter Umsatzsteuersatz auch in 2023

Die Absenkung der Umsatzsteuer von 19% auf 7%  in der Gastronomie wurde verlängert. Dem hat der Bundesrat am 07.10.2022 zugestimmt.

Damit gilt für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, die bis zum 31.12.2023 erbracht werden, weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7%. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe von Getränken. Diese unterliegt weiterhin dem Regelsteuersatz von 19%.

Die Schwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen Lieferungen von Lebensmitteln ohne wesentliche Dienstleistungselemente (ermäßigter Steuersatz) und solchen mit wesentlichen Dienstleistungselementen, die als sonstige Leistungen grundsätzlich dem Regelsteuersatz unterliegen, sollen somit entfallen.

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Quelle: https://products.haufe.de/?chorid=&newsletter=%2F434%2F%2F2022-09-30&ecmId=35367&ecmUid=3931181#news?productid=PI16

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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