Der Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag- So sparen Sie Steuern bei den Kapitalerträgen



Egal ob Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Kapitalanlagen, alle werden i.d.R. bereits durch die Bank versteuert. Die Bank führt in den meisten Fällen automatisch 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag von den Kapitalerträgen ab. Was viele nicht wissen, mit der Erteilung eines Freistellungsauftrages, lassen sich leicht Steuern sparen und der Auszahlungsbetrag erhöhen.

Was ist der Freistellungsauftrag?
Ein Freistellungauftrag erlaubt der Bank, Ihren Sparerpauschbetrag bei der Besteuerung Ihrer Kapitalerträge anzuwenden. Jedem Steuerpflichtigen steht nämlich ein steuerfreier Betrag von 801 € pro Jahr (bei Zusammenveranlagung 1.602 €) für Kapitalerträge zu. Dieser wird entweder nachträglich in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt oder direkt bei der Bank über den Freistellungsauftrag.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag?
Über den Freistellungsauftrag können Sie Ihren Sparerpauschbetrag von 801 € beliebig auf jede Bank verteilen, bei welcher Sie Kapitalerträge erzielen. So können Sie beispielsweise Bank A den Sparerpauschbetrag von 400 € zuteilen und Bank B den Restbetrag von 401 €. Bei der Besteuerung werden dann nur die Kapitalerträge berücksichtigt, die über dem zugeteilten Sparerpauschbetrag liegen.
Dadurch erhöht sich Ihr Auszahlungsbetrag und es werden nicht mehr Steuern einbehalten als nötig.

Wie erteile ich den Freistellungsauftrag?
Die meisten Banken bieten ein Formular auf ihrer Internetseite an. Dieses füllen Sie aus und schicken es der Bank dann zu. Sollten Sie kein Formular finden, können Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Das Formular können Sie jederzeit im Jahr an Ihre Bank schicken.

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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