Die Schlussabrechnungen haben begonnen

Die Bundesregierung hat während der Corona-Pandemie diverse Hilfspakete geschaffen, um die finanzielle Lage der Unternehmen zu erleichtern. Dabei wurden bestimmte Kosten (im Voraus) erstattet.


Nun muss für jedes Hilfsprogramm eine Schlussabrechnung erfolgen, um festzustellen, ob die Zuschüsse berechtigt und korrekt bemessen waren.


Diese Schlussabrechnungen sind bis spätestens zum 30.06.2023 durch einen prüfenden Dritten zu erstellen und über das digitale Antragsportal der Bundesregierung zu übermitteln.


Bei der Erstellung der Schlussabrechnungen sind die prüfenden Dritten auf die Mitarbeit der Antragsstellenden angewiesen, da eine Vielzahl der benötigten Informationen nicht aus der laufenden Finanzbuchhaltung ersichtlich ist.


Sollte keine fristgerechte Schlussabrechnung erfolgen, sind die erhaltenen Zuschüsse der beantragten Hilfsprogramme vollständig zurückzuzahlen.


Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.


Quelle: https://www.deubner-steuern.de/themen/corona-rechtslage/ueberbrueckungshilfe/schlussabrechnung-ueberbrueckungshilfe.html


Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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