NRW-Soforthilfe 2020: Rückmeldeverfahren / Sie haben die Wahl

NRW-Soforthilfe 2020: digitales Rückmeldeverfahren

Aktuell erhalten alle Soforthilfe-Empfänger eine Mail von noreply@soforthilfe-corona.nrw.de, die das Rückmeldeverfahren betrifft. Dieses digitale Verfahren ist für alle Empfänger der Soforthilfe verpflichtend.

Es besteht die Wahl zwischen folgenden zwei Optionen:

A) freiwillige Abrechnung im laufenden Jahr 2020: über den Link in der Mail können Sie eine weitere Mail anfordern. Diese zweite Mail enthält dann einen Link zur Berechnungshilfe, die als pdf-Datei heruntergeladen werden kann und einen weiteren Link zum Rückmeldeformular. Mit der Berechnungshilfe wird zuerst der tatsächliche Liquiditätsengpass berechnet um dann im Rückmeldeformular die persönliche Förderhöhe zu ermitteln. Der ggf. zu viel erhaltene Teil der Soforthilfe ist dann zurückzuzahlen. Hier finden Sie ein Erklär-Video mit einer Schritt für Schritt-Anleitung.

Laut Wirtschaftsministerium NRW soll dieser Link auch genutzt werden, wenn vorab bereits freiwillig Teile der Soforthilfe zurück gezahlt wurden, aber noch keine Rückmeldung zum Liquiditätsengpass erfolgte.

 

B) Abrechnung nach Aufforderung im nächsten Jahr: hier brauchen die Empfänger zunächst nicht auf die aktuelle Mail reagieren. Sie werden dann im Folgejahr erneut vom Wirtschaftsministerium NRW kontaktiert. Das Rückmeldeverfahren soll im Frühjahr 2021 starten. Die Rückzahlungsfrist wurde bis 31.10.2021 verlängert.

 

In unserem Downloadbereich haben wir Ihnen die Muster-Berechnungshilfe und das Muster-Rückmeldeformular zur Ansicht zur Verfügung gestellt.

 

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

Quelle: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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