Überbrückungshilfe 3 Plus – Beantragung ab jetzt möglich

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe 3 deren Förderzeitraum Ende Juni 2021 ausgelaufen ist, mit der Überbrückungshilfe 3 Plus auf die Monate Juli bis September 2021 ausgeweitet. Die Beantragung ist seit kurzem möglich und erfolgt weiterhin online durch einen prüfenden Dritten im Namen des Antragsstellers. Aktuell endet die Antragsfrist am 31.Oktober 2021.

Antragsberechtigt sind i.d.R. alle Unternehmen, die in den Fördermonaten einen Umsatzrückgang von mindestens 30% zum jeweiligen Vergleichsmonat 2019 zu verzeichnen haben.

Neu bei der Überbrückungshilfe 3 Plus ist u.a. die sog. „Restart-Prämie“. Anstelle der Personalkostenpauschale können Unternehmen diese Personalkostenhilfe als Zuschuss beantragen. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass durch die Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückgeholt wurde, neu eingestellt oder die Beschäftigung anderweitig erhöht worden ist. Der Zuschuss bemisst sich nach der Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat zu den Personalkosten im Mai 2021. Dabei beträgt er im Juli 2021 60% dieser Differenz, im August 40% und im September 20%. Die tatsächlichen Personalkosten im jeweiligen Fördermonat dürfen jedoch nur maximal bis zur Höhe der Personalkosten im dazugehörigen Referenzmonat aus 2019 angesetzt werden.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

 Quelle: www.datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/862769/; /www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbruckeungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-lll-plus.html

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

 

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