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Mit dem Inkrafttreten des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (WBG) haben sich einige wichtige Änderungen im Bereich der steuerlichen Behandlung von Geschenken an Geschäftspartner ergeben. Diese Neuerungen betreffen insbesondere die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Geschenke sowie die steuerlichen Verpflichtungen des Schenkenden und des Beschenkten.

Abzugsfähigkeit von Geschenken

Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz dürfen Geschenke an Geschäftspartner unter bestimmten Bedingungen als Betriebsausgaben abgezogen werden:

  1. Wertgrenze: Die Wertgrenze für abzugsfähige Geschenke wurde erhöht. Die bisherige Grenze von 35 Euro wurde auf 50 Euro pro Jahr und Empfänger angehoben. Somit können nun auch Geschenke bis zu diesem höheren Wert als Betriebsausgaben abgezogen werden.
  2. Nachweispflicht: Es ist weiterhin erforderlich, den betrieblichen Zweck des Geschenks nachzuweisen. Dies bedeutet, dass die Zuwendung in einem angemessenen Verhältnis zum Geschäftsverhältnis stehen und nachvollziehbar dokumentiert sein muss.
  3. Trennung privater und geschäftlicher Geschenke: Um Missbrauch zu vermeiden, müssen Geschenke klar von privaten Zuwendungen getrennt und als geschäftlich veranlasst gekennzeichnet werden. Hierbei sind entsprechende Aufzeichnungen und Belege unerlässlich.

Steuerliche Verpflichtungen

Neben der Abzugsfähigkeit haben sich auch die steuerlichen Verpflichtungen verändert:

  1. Pauschalversteuerung: Der Schenkende kann die Steuerlast des Beschenkten übernehmen. Hierbei gilt eine Pauschalversteuerung von 30% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese Regelung soll administrative Erleichterungen schaffen und sicherstellen, dass der Beschenkte keine zusätzlichen Steuerverpflichtungen durch das Geschenk erhält.
  2. Aufzeichnungspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, alle relevanten Daten und Belege für die Pauschalversteuerung sorgfältig zu dokumentieren und aufzubewahren. Dies umfasst insbesondere die Angaben zum Wert des Geschenks, den Empfänger und den Anlass der Schenkung.
  3. Betriebsprüfungen: Bei Betriebsprüfungen wird verstärkt auf die Einhaltung der neuen Regelungen geachtet. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass alle Geschenke ordnungsgemäß erfasst und die entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können.

Durch diese Änderungen im Wachstumsbeschleunigungsgesetz wird die steuerliche Handhabung von Geschenken an Geschäftspartner klarer und teilweise erleichtert. Unternehmen sollten die neuen Bestimmungen genau beachten und ihre internen Abläufe entsprechend anpassen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

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