Gastronomie: mögliche Umsatzsteuer-Erhöhung ab 2024

Aufgrund der Corona-Pandemie und nachfolgend dem Ukraine-Krieg wurde der Umsatzsteuersatz für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, von 19 % auf 7 % gesenkt. Dieser verminderte Steuersatz galt zunächst bis Ende 2022, wurde aber wegen der anhaltenden Krisen bis Ende 2023 verlängert.


Ein Großteil der Gastronomiebranche hat sich während und nach der Krisenzeit durch den verminderten Steuersatz gerade noch aufrecht halten können. Erholt haben Sie sich aber noch nicht. Denn nun kommen neue Herausforderungen auf die Gastonomen zu wie die angestiegene Inflation und die hohen Energiepreise. Zudem wären nicht nur Gastronomiebetriebe vom Wegfall des verminderten Steuersatzes betroffen, sondern z.B. auch Verpflegungsdienstleister in Schulen und Kitas.

Da sich das Jahr langsam dem Ende neigt, wurde nun im Bundestag darüber diskutiert, ob der ermäßigte Steuersatz weiterhin beibehalten oder doch wieder erhöht werden sollte. Von der CDU/CSU-Fraktion wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, denn ermäßigten Mehrwertsteuersatz dauerhaft beizubehalten. Doch die Ampel-Fraktion, also SPD, FDP und Grüne lehnten diesen Gesetzesentwurf ab, da der Bund dadurch auf Steuereinnahmen von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich verzichten würde.


Aktuell läuft damit die Steuererleichterung zum Ende des Jahres 2023 aus. Ob es doch zu einer weiteren Verlängerung kommen wird, ist ungewiss.


Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.


Quellen:https://rp-online.de/wirtschaft/mehrwertsteuererhoehung-2024-12000-restaurants-muessen-angeblich-schliessen_aid-95123763
https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/vorerst-kein-ermaessigter-steuersatz-fuer-gastronomie-ab-2024-103437
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/plaene-fuer-gesenkte-umsatzsteuer-in-gastronomie-auf-der-kippe_168_571016.html


Anmerkungen: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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