Neuregelung der Grunderwerbsteuer auf Share-Deals – jetzt doch!?

Wenn eine Immobilie den Eigentümer wechselt, fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Bei sog. Share-Deals wird dies umgangen, indem nicht das Eigentum an der Immobilie auf den Erwerber übergeht, sondern dieser Anteile an einer Gesellschaft kauft, in deren Vermögen sich die Immobilie befindet.

Keine Grunderwerbsteuer fällt derzeit an, wenn weniger als 95% der Anteile an der Gesellschaft erworben werden. Die restlichen Anteile können durch eine weitere Vertrauensperson erworben werden: bei einer Kapitalgesellschaft direkt, bei einer Personengesellschaft erst nach Ablauf von 5 Jahren. Ansonsten wird die Grunderwerbsteuer rückwirkend erhoben.

Bereits seit Jahren will die Politik durch eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetz diese Share-Deals neu regeln und so die Umgehung der Grunderwerbsteuer erschweren.

Aktuell wurde bekannt, dass die Bundesregierung sich nun auf einen Gesetzesentwurf geeinigt habe. Dabei soll die Beteiligungsgrenze von 95% auf 90% herabgesenkt und die Sperrfrist von 5 auf 10 Jahre erhöht werden. Bereits für die kommende Woche sei die zweite und dritte Lesung im Bundestag geplant. Das Gesetz soll dann voraussichtlich am 01.07.2021 in Kraft treten.

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Quelle: www.haufe.de

Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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