„Sylter Modell“ – Möglichkeit der Steuergestaltung unter Eheleuten

Nein, beim „Sylter-Modell“ handelt es sich nicht um ein Salatdressing, sondern um eine steuerliche Gestaltungsoption, mit der sich in bestimmten Fällen Steuern sparen lassen.

Angenommen eine vermögende Ehefrau möchte ihrem Ehemann einen hohen Geldbetrag von 2 Mio. € schenken. So würde hierfür unter Berücksichtigung des Freibetrages i.S.d. § 16 ErbStG Schenkungssteuer von 285.000,- € anfallen.


Ist die Ehefrau jedoch alleinige Eigentümerin eines wertvollen Eigenheims, dass von den Eheleuten ausschließlich selbst genutzt wird, und schenkt sie ihrem Ehemann dieses Eigenheim, so greift in diesem Fall die 100%ige Steuerbefreiung nach § 13 Abs.1 Nr.4a ErbStG, sodass keine Schenkungssteuer anfällt.


Mit gewissem zeitlichem Abstand verkauft dann der Ehemann das Eigenheim zum Verkehrswert von 2 Mio. € an seine Ehefrau, sodass der Ehemann am Ende über 2 Mio. € liquide Mittel verfügt.


Sowohl im Rahmen der Schenkung als auch beim späteren Verkauf fällt zudem keine Grunderwerbssteuer an.


Die Bezeichnung „Sylter-Modell“ ist darauf zurückzuführen, dass diese Form der Steuergestaltung wohl vor allem auf Sylt mit seinen wertvollen Immobilien Anklang findet.

Möchten Sie mehr hierzu erfahren? Dann kontaktieren Sie uns bitte.


Quelle: https://www.iww.de/gstb/gestaltungshinweis/steuergestaltung-unter-angehoerigen-sylter-modell-mit-der-eigenheimschaukel-erfolgreich-steuern-sparen-f109719


Anmerkungen der Redaktion: Trotz intensiver und gewissenhafter Recherche kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

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